Arbeitsrecht

Ihre Anwältin für Arbeitsrecht: fachkundige Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Ich bin Ihr kompetenter Ansprechpartner in und um Ingolstadt, wenn es darum geht, arbeitsrechtliche Herausforderungen sicher und erfolgreich zu bewältigen.

Ich bin für Sie da bei:

  • Kündigungen, Kündigungsschutzklagen und Abfindungsverhandlungen
  • Der Gestaltung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen
  • Der Erstellung, Prüfung und Optimierung von Arbeits- und Anstellungsverträgen
  • Der Entfernung unberechtigter Abmahnungen
  • Betriebsübergängen und den damit verbundenen arbeitsrechtlichen Fragestellungen
  • Ansprüchen auf Urlaubsabgeltung

Ich unterstütze seit Jahren Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber in der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung sowie in der Lösungsfindung mittels Mediation.

Die häufigsten Themen im Überblick

Ob Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung, Abfindung oder Aufhebungsvertrag – ich stehe Ihnen bei den Fragen rund um das Arbeitsverhältnis zur Verfügung. Egal ob im Altmühltal rund um Denkendorf, Beilngries und Kipfenberg sowie Ingolstadt, ich setze mich für Sie ein!


Kündigung erhalten? Ich stehe an Ihrer Seite.

Eine Kündigung trifft Sie oft unerwartet und wirft viele Fragen auf. In dieser Situation stehe ich Ihnen als Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Ingolstadt persönlich zur Seite.

Der Kündigungsschutz ist in Deutschland im Kündigungsschutzgesetz geregelt. Es bestimmt, welche Betriebe und Arbeitnehmer unter das Gesetz fallen, wann Unkündbarkeit besteht und welche Regelungen für leitende Angestellte gelten. Ebenso entscheidend ist die Frage, welche Arbeitnehmergruppen einen besonderen Kündigungsschutz genießen und welche Rolle der Betriebsrat bei Kündigungen einnimmt.

Was das konkret für Sie bedeutet, kläre ich gemeinsam mit Ihnen. In einem ausführlichen Beratungsgespräch prüfe ich Ihren Fall, erläutere Ihnen verständlich Ihre Rechte und zeige Ihnen die Handlungsoptionen auf, die sich in Ihrer Situation konkret ergeben. Darauf aufbauend entwickle ich in enger Absprache mit Ihnen eine passende Strategie, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.

Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf – ich unterstütze Sie engagiert und mit persönlichem Einsatz.


Aufhebungsvertrag – gemeinsam zur besten Lösung

Ein Aufhebungsvertrag kann Ihnen als Arbeitnehmer viele Vorteile bieten – gerade dann, wenn eine Weiterbeschäftigung nicht möglich oder nicht gewünscht ist. Sie können sich aus einem ungekündigten Arbeitsverhältnis heraus bewerben, und lange Kündigungsfristen entfallen. So gelingt Ihnen ein schnellerer Wechsel zu einer neuen Stelle.

Im Aufhebungsvertrag regele ich gemeinsam mit Ihnen alle wichtigen Modalitäten der einvernehmlichen Beendigung – häufig einschließlich der Höhe einer Abfindung. Dabei achte ich mit meiner arbeitsrechtlichen Erfahrung sorgfältig darauf, dass Ihnen keine juristischen oder wirtschaftlichen Nachteile entstehen.

Mit umfangreicher Expertise stehe ich Ihnen in Ingolstadt persönlich zur Seite, um Ihre arbeitsrechtlichen Interessen bestmöglich zu vertreten. Sprechen Sie mich gerne an – gemeinsam finden wir die für Sie beste Lösung.


Nur 3 Wochen Zeit: Ich sichere Ihre Kündigungsschutzklage

Die wichtigste Regel zuerst: Sobald Ihnen eine Kündigung zugeht, haben Sie nur drei Wochen Zeit, Klage beim Arbeitsgericht einzureichen. Diese Frist ist zwingend – wird sie versäumt, gilt selbst eine fehlerhafte Kündigung meist als wirksam. Mein Rat lautet daher immer: Kommen Sie sofort zu mir, damit ich die Frist sichere.

Eine Klage lohnt sich häufiger, als viele denken. Der Arbeitgeber muss jede Kündigung sozial rechtfertigen. Schon formale Fehler (Frist, Schriftform, Betriebsratsanhörung) oder inhaltliche Mängel (fehlerhafte Sozialauswahl, fehlende Abmahnung, nicht belegte Pflichtverletzung) bieten Angriffsflächen – ebenso ein Sonderkündigungsschutz, etwa bei Schwangerschaft oder Schwerbehinderung.

So gehe ich für Sie vor: Ich sichere zunächst fristwahrend die Klage, prüfe anschließend die Kündigung im Detail und lege gemeinsam mit Ihnen das Ziel fest – Rückkehr in den Job, eine faire Abfindung oder eine saubere Beendigung mit qualifiziertem Zeugnis. Viele Verfahren enden bereits im Gütetermin mit einer einvernehmlichen Lösung.

Warten Sie nicht ab: Je früher ich eingeschaltet werde, desto besser kann ich Fehler vermeiden und Ihre Verhandlungsposition stärken. Gerne prüfe ich Ihre Kündigung und zeige Ihnen sofort, welche Schritte jetzt notwendig sind, um Ihre Rechte zu sichern.


Abmahnung oder Kündigung erhalten? Handeln Sie jetzt – und verschenken Sie Ihre Abfindung nicht

Wurde Ihnen eine Abmahnung ausgesprochen oder Ihr Arbeitsverhältnis gekündigt? Dann zählt jetzt jede Woche. Ich gebe Ihnen einen kompakten Überblick über Ihre Rechte rund um Abmahnung, Kündigung, Aufhebungsvertrag und Abfindung.


Kurze Fristen – schnelle Reaktion entscheidet

Im Arbeitsrecht gelten sehr kurze Fristen: Wer nicht innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreicht, verliert seinen Kündigungsschutz – und damit eine mögliche Abfindung. Die Kündigung gilt dann automatisch als wirksam. Außergerichtliche Schreiben genügen nicht.

Kann ich mich gegen die Kündigung wehren?

In der Regel ja. Ihr Arbeitgeber darf nur aus einem triftigen Grund kündigen – verhaltens-, personen- oder betriebsbedingt. Liegt kein wirksamer Grund vor, ist die Kündigung unwirksam. Das muss jedoch das Arbeitsgericht feststellen – und zwar nur, wenn Sie fristgerecht klagen. Kündigungsschutz besteht bei mehr als 6 Monaten Betriebszugehörigkeit und mehr als 10 Arbeitnehmern im Betrieb.

Aufhebungsvertrag – bitte nichts vorschnell unterschreiben

Ein Aufhebungsvertrag beendet Ihr Arbeitsverhältnis unwiderruflich und bringt oft gravierende Nachteile: eine dreimonatige Sperre beim Arbeitslosengeld sowie meist eine fehlende oder zu geringe Abfindung. Legen Sie mir den Vertrag vor der Unterschrift zur Prüfung vor – so decke ich versteckte Fallen auf und verhandle das beste Ergebnis für Sie.

Abmahnung erhalten?

Eine Abmahnung dient oft der Vorbereitung einer Kündigung und wandert in Ihre Personalakte. Wurde sie zu Unrecht erteilt, haben Sie Anspruch auf Entfernung. Ich prüfe für Sie, ob Ihre Abmahnung wirksam ist.

Wann habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Kündigen Sie selbst, erhalten Sie nichts. Kündigt jedoch der Arbeitgeber, lässt sich über eine Kündigungsschutzklage häufig eine Abfindung aushandeln – oft zahlt der Arbeitgeber, um einen langen Prozess zu vermeiden. Als Faustformel gilt: ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Die tatsächliche Höhe hängt von den Erfolgsaussichten der Klage und dem Verhandlungsgeschick ab.

Profitieren Sie von meiner Durchsetzungsstärke und Geschick in Verhandlungen, damit auch Sie das beste Ergebnis erzielen.