Häufig Fragen (FAQ) – Ihre Anwältin in der Region Ingolstadt
Arbeitsrecht: Kündigung, Abmahnung & Abfindung
Wie lange habe ich Zeit, mich gegen eine Kündigung zu wehren?
Nach Zugang einer Kündigung haben Sie nur drei Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Diese Frist ist zwingend: Versäumen Sie sie, gilt selbst eine fehlerhafte Kündigung als wirksam – und ein möglicher Abfindungsanspruch entfällt. Mein Rat: Kommen Sie sofort zu mir, damit ich die Frist rechtzeitig sichere.
Wann greift der gesetzliche Kündigungsschutz?
Sie genießen Kündigungsschutz, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind: Ihre Betriebszugehörigkeit beträgt mehr als sechs Monate, und in Ihrem Betrieb sind mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt. Dann darf Ihr Arbeitgeber nur aus einem triftigen Grund kündigen – verhaltens-, personen- oder betriebsbedingt.
Habe ich bei einer Kündigung immer Anspruch auf eine Abfindung?
Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es grundsätzlich nicht. Kündigen Sie selbst, erhalten Sie in der Regel nichts. Kündigt jedoch Ihr Arbeitgeber, lässt sich über eine Kündigungsschutzklage häufig eine Abfindung aushandeln – oft zahlt der Arbeitgeber, um einen langwierigen Prozess zu vermeiden.
Wie hoch fällt eine Abfindung aus?
Als Faustformel gilt: ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Die tatsächliche Höhe hängt jedoch von mehreren Faktoren ab – vor allem von den Erfolgsaussichten der Klage, der Betriebszugehörigkeit und dem Verhandlungsgeschick. Ich setze mich dafür ein, für Sie ein optimales Ergebnis zu erzielen.
Ich habe eine Abmahnung erhalten – was soll ich tun?
Eine Abmahnung dient häufig der Vorbereitung einer Kündigung und wird zur Personalakte genommen. Wurde sie zu Unrecht erteilt, haben Sie Anspruch auf Entfernung aus der Akte. Ich prüfe für Sie, ob Ihre Abmahnung wirksam und verhältnismäßig ist.
Mein Arbeitgeber hat mir einen Aufhebungsvertrag vorgelegt – soll ich unterschreiben?
Bitte unterschreiben Sie nicht ohne vorherige Prüfung. Ein Aufhebungsvertrag beendet Ihr Arbeitsverhältnis unwiderruflich und kann eine bis zu dreimonatige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld sowie eine zu geringe Abfindung nach sich ziehen. Legen Sie mir den Vertrag vor – ich decke Nachteile auf und verhandle bessere Konditionen für Sie.
FAQ: Verkehrsrecht Ingolstadt
Verkehrsrecht: Verkehrsunfälle, Unfallregulierung & Schadensersatz
Muss ich nach einem unverschuldeten Unfall einen Anwalt selbst bezahlen?
In der Regel nicht. Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall gehören die erforderlichen Rechtsanwaltskosten grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden und sind von der gegnerischen Versicherung zu tragen.
Was tun, wenn die Versicherung meinen Schaden kürzt?
Kürzungen sollten nicht ungeprüft akzeptiert werden. Häufig bestehen gute Chancen, die einbehaltenen Beträge erfolgreich nachzufordern.
Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld?
Wenn Sie durch den Unfall verletzt wurden, können Schmerzensgeldansprüche bestehen. Die Höhe hängt von Art und Schwere der Verletzung ab.
Wie lange dauert eine Unfallregulierung?
Die Dauer hängt vom Einzelfall ab. Viele Fälle können außergerichtlich innerhalb weniger Wochen oder Monate geklärt werden. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, kann die Bearbeitung entsprechend länger dauern.
Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Übernimmt sie die Kosten?
In vielen Fällen ist das der Fall. Gerne nehme ich Kontakt mit Ihrer Versicherung auf und Kläre die Kostenübernahme vor einer eventuellen gerichtlichen Geltendmachung für Sie ab.
Muss ich das Gutachten der Versicherung akzeptieren?
Nein. Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie grundsätzlich das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen. Versicherung stützen ihre Regulierung häufig auf eigene Prüfberichte oder Gutachten. Diese berücksichtigen jedoch nicht immer sämtliche Schadenspositionen. Ich prüfe das gutachten und setzte Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung durch.
FAQ: Familienrecht Ingolstadt
Familienrecht: Ehevertrag, Trennung, Scheidung
Ist ein Ehevertrag nur für vermögende Paare sinnvoll?
Nein. Ein Ehevertrag schafft für beide Partner Sicherheit und ist in vielen Lebenslagen ratsam – etwa bei unterschiedlichen Einkommen, Selbstständigkeit, Unternehmensbeteiligungen, Immobilien, Kindern aus früheren Beziehungen oder internationalem Bezug. Er ermöglicht es, faire Regelungen in guten Zeiten zu treffen.
Kann ich einen Ehevertrag auch nach der Hochzeit schließen?
Ja. Ein Ehevertrag lässt sich jederzeit während bestehender Ehe abschließen – unabhängig davon, wie lange Sie bereits verheiratet sind. Oft ergibt sich ein Regelungsbedarf erst später, etwa durch Kinder, Immobilienerwerb oder eine Selbstständigkeit.
Muss ein Ehevertrag notariell beurkundet werden?
Ja. Ob vor der Ehe, während der Ehe oder im Rahmen einer Trennung – ein Ehevertrag bedarf in aller Regel der notariellen Beurkundung, um wirksam zu sein. Ich unterstütze Sie dabei, eine faire und rechtssichere Vereinbarung zu erarbeiten.
Was muss ich tun, um mich scheiden zu lassen?
Die häufigste Voraussetzung ist das Trennungsjahr. In dieser Zeit leben Sie und Ihr Partner getrennt, um die endgültige Zerrüttung der Ehe festzustellen. Anschließend kann der Scheidungsantrag beim Familiengericht gestellt werden. Ich begleite Sie durch alle Schritte – von der Trennung bis zum Beschluss.
Was ist eine einvernehmliche Scheidung – welche Vorteile hat sie?
Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind sich beide Partner über die Trennung und deren Folgen einig. Die Vorteile: Es wird nur ein Anwalt benötigt, die Kosten fallen nur einmal an, das Verfahren verläuft schneller und Sie gehen fair und respektvoll auseinander. Ich habe mich bewusst auf einvernehmliche Scheidungen spezialisiert.
Was kostet eine Scheidung?
Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen und Vermögen beider Ehepartner. Ich erläutere Ihnen transparent, was auf Sie zukommt, bevor Sie eine Entscheidung treffen, und prüfe Möglichkeiten zur Entlastung wie die Verfahrenskostenhilfe. Da bei einer einvernehmlichen Scheidung nur ein Anwalt nötig ist, bleiben die Kosten überschaubar.
FAQ: Zivilrecht in Ingolstadt und Umgebung
Zivilrecht: Verträge, Online-Käufe & Schadensersatz
Ich habe online (z.B. bei eBay) bestellt, aber die Ware kommt nicht an – was kann ich tun?
Wird bezahlte Ware nicht geliefert, haben Sie Anspruch auf Lieferung oder Rückzahlung Ihres Geldes. Reagiert der Verkäufer nicht, helfe ich Ihnen, Ihre Ansprüche konsequent durchzusetzen – notfalls auch gerichtlich.
Die bestellte Ware ist defekt angekommen – habe ich Anspruch auf Ersatz?
Ja. Bei mangelhafter oder beschädigter Ware haben Sie in der Regel Anspruch auf Ersatzlieferung, Reparatur oder Rückerstattung. Ich prüfe Ihren Fall und setze Ihre Gewährleistungsrechte für Sie durch.
Bei welchen zivilrechtlichen Problemen können Sie mir helfen?
Ich berate und vertrete Sie in allen zivilrechtlichen Fragen des Alltags – vom Autokauf über Mietverträge bis zu Immobiliengeschäften. Ich setze Zahlungs- und Mängelansprüche durch, erwirke Schadensersatz, wickle Verträge rück ab und prüfe oder erstelle rechtssichere Verträge.
Was kostet eine Erstberatung?
Eine Erstberatung kostet in der Regel 190 € netto.
Was kostet es mich einen Anwalt zu beauftragen?
Es gibt zwei Optionen: Entweder man schließt eine Honorarvereinbarung ab und zahlt den Anwalt fest nach Zeit.
Schließt man keine Honorarvereinbarung, richten sich die Gebühren nach dem sog. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Hier gibt es eine Tabelle mit festen Gebührenwerten, je nach Streitwert und ob der Rechtsstreit außergerichtlich oder gerichtlich gelöst wird.
Gerne kläre ich über die Gebühren ganz transparent vorab auf, damit Sie wissen, welche Kosten auf Sie zukommen.
Kann man mit einem Anwalt offen sprechen?
Ja! Das Anwalts-Mandanten-Verhältnis ist geschützt. Der Rechtsanwalt unterliegt einer Schweigepflicht.
FAQ: Online-Rechtsberatung
Rechtsberatung einfach, modern und persönlich
Ist eine Online-Beratung genauso effektiv wie ein persönlicher Termin?
Ja. Die fachliche Qualität der Beratung ist identisch. Alle relevanten Unterlagen können vorab digital übermittelt und im Gespräch besprochen werden.
Kann ich die Kanzlei auch beauftragen, wenn ich nicht in Kipfenberg, Ingolstadt oder der Region wohne?
Selbstverständlich. Ich vertrete Mandanten deutschlandweit.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
Einen Termin für eine Erstberatung erhalten Sie garantiert innerhalb von drei Werktagen.
Was kostet eine Erstberatung?
Eine Erstberatung kostet in der Regel 190 € netto.
Muss ich später persönlich in die Kanzlei kommen?
In den meisten Fällen ist dies nicht erforderlich. Zahlreiche Mandate können vollständig digital bearbeitet werden.
Sind Termine auch außerhalb der üblichen Bürozeiten möglich?
Ja! Ich biete eine sehr flexible Terminvereinbarung an, Termine sind sowohl um 6 Uhr möglich, als auch um 21 Uhr, wenn gewünscht.
